Einwegprodukt, nachfüllbares Gerät oder System mit wechselbaren Kartuschen: Die Bauart bestimmt, welche Angaben beim Vergleich wichtig sind.
Einwegprodukte
Bei einem Einwegprodukt bilden Gerät und vorgefüllter Flüssigkeitsbehälter eine vorgesehene Einheit. Für die Einordnung zählen die vollständige Produktbezeichnung, die Kennzeichnung und die nachvollziehbaren Hersteller- oder Importeurangaben.
Nachfüllbare Geräte
Nachfüllbare Modelle bestehen aus mehreren Komponenten. Neben der Bedienung sind Tank, Verdampfer, Anschluss und die ausdrücklich ausgewiesene Kompatibilität zu prüfen.
Pod-Systeme
Pod-Systeme verwenden austauschbare oder befüllbare Kartuschen. Ähnliche Form und ähnliche Namen reichen nicht als Kompatibilitätsnachweis; maßgeblich ist die eindeutige Modellzuordnung.
Produktangaben vor der Auswahl prüfen
Die Kategorie liefert Orientierung, ersetzt aber keine Produktprüfung. Hinweise auf Verpackung, Beipackzettel und Produktseite haben Vorrang vor allgemeinen Vergleichstexten.
Häufige Fragen
Welche Gerätetypen nennt das BVL?
Das BVL beschreibt unter anderem Einwegprodukte, nachfüllbare Geräte und Modelle, die mit Kartuschen nachgeladen werden.
Ist ein Gerätetyp grundsätzlich besser als ein anderer?
Nein. Der passende Aufbau hängt vom vorgesehenen System, der Handhabung und den belegten Produkteigenschaften ab.
Wo stehen die verbindlichen Angaben?
Prüfen Sie die aktuelle Produktseite, Verpackung, Kennzeichnung und den beigefügten Gebrauchshinweis.
Weiterlesen
Quellen
BVL: FAQ zu E-Zigaretten und Nachfüllbehältern
BVL: E-Zigaretten und E-Liquids