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Einweg-Vapes: Kennzeichnung sachlich prüfen

Eine auffällige Produktbezeichnung oder eine hohe beworbene Zugzahl sagt wenig darüber aus, ob die Pflichtangaben eines Produkts nachvollziehbar sind. Erwachsene Käufer sollten deshalb Verpackung, Beipackzettel und Produktseite gemeinsam betrachten. Für VapeShopDE reicht ein Bild der Vorderseite nicht aus: Ein Produkt bleibt ausgeblendet, solange wesentliche Angaben und Nachweise nicht geprüft wurden.

Angaben auf Packung und Außenverpackung

Die Tabakerzeugnisverordnung (§ 27) nennt für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter unter anderem eine Zutatenliste in absteigender Gewichtsreihenfolge, Angaben zu Nikotingehalt und Nikotinabgabe pro Dosis, eine Loskennzeichnung und den Hinweis, dass das Erzeugnis nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen darf. Bei nikotinhaltigen Produkten ist außerdem der dort festgelegte Warnhinweis zu beachten.

Der Beipackzettel gehört zur Prüfung

Nach § 26 TabakerzV muss die Gebrauchsinformation in deutscher Sprache, allgemein verständlich und gut lesbar sein. Genannt werden dort beispielsweise Gebrauchs- und Aufbewahrungshinweise, Warnhinweise sowie Kontaktangaben des Herstellers, Importeurs oder einer verantwortlichen Person in der Europäischen Union. Diese Angaben ersetzen keine eigene Rechtsprüfung des Händlers, bilden aber eine wichtige Prüfgrundlage.

So arbeitet VapeShopDE mit Produktdaten

Wir vergleichen Angaben nicht nur mit dem CSV-Datensatz, sondern verlangen konsistente Nachweise für Produkt, Variante und Verpackung. Widersprüche werden als offener Prüfpunkt dokumentiert. Erst danach kann ein Produkt in der geprüften Shop-Auswahl erscheinen. Diese Übersicht dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die jeweils aktuellen amtlichen Vorschriften.